• für Führerscheinanwärter aller Kategorien
  • für Führerschein-Kontrolluntersuchungen (Frequenz ist altersabhängig)
  • arbeitsmedizinische Evaluierungen
  • arbeitspsychologische Evaluierungen
  • Änderungen der Gültigkeitsdauer der Lenkerberechtigung lt §8 Führerscheingesetz

Patientenverfügung

Eine überraschend auftretende Erkrankung kann zur Unfähigkeit führen, seinen Willen äußern zu können. Dazu ist es ganz wichtig, diesen bereits vorher schriftlich festzuhalten. Dies geschieht in Form einer  Patientenverfügung, in der zum Beispiel das Besuchsrecht oder Wünsche über die Einleitung oder Nichteinleitung lebensverlängernder Maßnahmen geregelt werden.

In der Patientenverfügung können Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin als Vertrauensperson eintragen. Diese/dieser erhält dann im Notfall Auskunft über Ihren Gesundheitszustand oder wird in die notwendigen medizinischen Entscheidungen eingebunden. Gesetzliche Voraussetzungen: Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich und nur von einer Person, die voll einsichts- und urteilsfähig ist, errichtet werden. Sie soll eine möglichst genaue, konkrete Beschreibung aller medizinischen Behandlungen, die vom Patienten abgelehnt werden, enthalten. Nach einer umfassenden Aufklärung durch einen Arzt  erfolgt die Errichtung der Patientenverfügung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung.

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unserem Vertrauensanwalt Hr. Mag. Steiner die Errichtung einer Patientenverfügung an.

Herrn Mag. Claus Steiner
Kaiser Franz Ring 13
A-2500 Baden
Telefon: +43 2252 85500
E-Mail: c.steiner@advokat-baden.at

… und so funktioniert´s: